Finanzcheck

Wer kennt das nicht? Kontoführungsgebühren, schwindelerregend hohe Policen, und der Telefonvertrag könnte auch einmal wieder erneuert werden - manchmal ist ein grundlegender Finanzcheck einfach angebracht. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, wo und wie man sich aktuell im Berufsleben verortet: Beim übergang vom Studium in den ersten Einsteigerjob ist ein solcher Check in jedem Fall absolut obligatorisch. Darüber hinaus kann es aber durchaus sinnvoll sein, auch zwischendurch hin und wieder Verträge zu durchforsten und den eigenen Versicherungsschutz auf die Probe zu stellen. Schließlich sollte man immer nur so viel zahlen, wie nötig - dabei aber eine Absicherung genießen, die so gut wie nur möglich vor allen Eventualitäten auch finanzieller Art schützt.

Beginnen wir mit den Basics, in diesem Fall also zum Beispiel dem eigenen Bankkonto. Ein einfaches Girokonto muss und sollte heute eigentlich nichts mehr kosten. Wer kurz vorm Studienabschluss steht, der kann seine Bank schon einmal über den bald veränderten Status informieren. Als Berufseinsteiger fallen zwar in vielen Banken noch offiziell Kontoführungsgebühren an, diese werden jedoch häufig ab einem monatlichen Mindestgeldeingang übernommen. Wenn die Hausbank hier nicht entgegen kommen möchte - es gibt etliche andere Banken, die kostenlose Girokonten und sogar kostenlose Bargeldabhebungen anbieten. Meist handelt es sich hierbei um Banken ohne Filialen vor Ort; wer auf die persönliche Betreuung nicht verzichten möchte, der ist eventuell bei der Hausbank besser aufgehoben.

Ebenfalls obligatorisch: Eine Krankenversicherung, eine private Haftpflichtversicherung sowie mit dem Eintritt in den ersten Job auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sollte man mehrere Angebote prüfen und sich dann erst für eine Variante entscheiden. Ein Gespräch bei einem unabhängigen (!) Versicherungsmakler kann ebenfalls sehr hilfreich sein. Selbstverständlich können weitere Versicherungen sinnvoll sein - je nach Einkommen, Vermögenswerten und individuellem Lebensstil.


Existenzgründer

:: Rentenversicherung für Existenzgründer: das Alter vorsorgen
Auf einer Checkliste vor der Existenzgründung sollte sich der Punkt soziale Absicherung finden. Neben der Kranken- und Pflegeversicherung kommt der Rentenvorsorge eine entscheidende Bedeutung zu. Selbstständige sind keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, sie müssen sich allein um einen ausreichenden Lebensstandard im Alter kümmern.

:: Der zentrale Baustein: Die geförderte Rürup-Rente
Mit der Rürüp-Rente erleichtert der Staat diese eigenständige private Altersvorsorge. Wenn Gründer einen als Rürup-Rente zertifizierten Vorsorgevertrag abschließen, unterstützt der Staat in Form von Steuererleichterungen. Sparer können jährlich einen hohen Betrag ihrer Einzahlung von der Steuer absetzen. Die Höhe der Absetzbarkeit steigt von Jahr zu Jahr, der Gesetzgeber hat eine schrittweise Erhöhung beschlossen.

:: Zusätzliche private Vorsorge
Im ersten Schritt sollten Unternehmer die steuerliche Absetzbarkeit maximal ausschöpfen, da sie sich finanziell rentiert. Darüber hinaus lohnen sich weitere Maßnahmen. Oftmals erheben Banken und Versicherte bei nicht-geförderten Produkten deutlich geringere Gebühren. Die Bandbreite ist groß: Es eignet sich beispielsweise ein zusätzlicher Rentenvertrag. Auch Fondssparpläne verdienen Erwähnung. Diese zeichnen sich durch Flexibilität aus, da Sparer jederzeit ihre Beiträge senken oder erhöhen können.

:: Die freiwillige Versicherung im gesetzlichen Rentensystem
Der Staat ermöglicht in allen Zweigen der Sozialversicherung eine freiwillige Versicherung für Selbstständige. über die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung informiert das Portal www.gruendercheck. com ausführlich. Bei der Rentenversicherung können freiwillig Versicherte den Beitrag innerhalb einer gewissen Grenze frei bestimmen. Der Mindestbeitrag ergibt sich aus dem aktuellen Beitragssatz bezogen auf 450 Euro. Angesichts des aktuellen Satzes von 18,7 % liegt er bei 84,15 Euro im Monat. Der Höchstbetrag errechnet sich aus den 18,7 % in Bezug auf die jährlich sich verändernde Beitragsbemessungsgrenze. Versicherte können die Rentenzahlungen stets anpassen oder abbrechen.