Studienplatzklage

Eine Studienplatzklage mag auf den ersten Blick für viele Studienanfänger verwegen klingen. Dabei wird diese Möglichkeit angesichts steigender Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung von zahlreichen Studienbewerbern in Anspruch genommen - Tendenz steigend. Die Erfolgsaussichten stehen nicht unbedingt schlecht, auch wenn hier selbstverständlich keine Prognose über den Einzelfall gegeben werden kann. Wer die Ablehnung für einen bestimmten Studienplatz nicht hinnehmen möchte, der sollte sich unbedingt zeitnah an einen passenden Rechtsanwalt wenden. Immer mehr Kanzleien erkennen das große Interesse an diesem juristischen Bereich und bieten entsprechende Unterstützung bei der Studienplatzklage an. Einige Rechtsanwälte haben sich sogar ganz auf dieses Gebiet spezialisiert; einige bieten kostenfreie Vorabberatungen, um finanziellen und zeitlichen Aufwand abschätzen zu können.

Die Studienplatzklage kann auf unterschiedlichen Aspekten beruhen. Zum einen sind Zulassungsbeschränkungen von Seiten der Hochschulen nicht immer zulässig, zumindest aber oftmals fragwürdig. Erfahrene Rechtsanwälte wissen um diese Grauzone und unterstützen ihre Mandanten auf dem Weg zum gewünschten Studienplatz mit passenden Argumenten. Eines davon könnte sein, dass die Hochschule nicht alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten nutzt - dass also, vereinfacht ausgedrückt, eine Beschränkung der Studienplätze nicht unbedingt nötig wäre. Oftmals kommt es dabei nicht einmal zur eigentlichen Klage: Die Hochschule muss dann belegen, dass alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgenutzt wurden. Je nach Einzelfall wird dem Studienbewerber dann oftmals der gewünschte Platz zur Verfügung gestellt, um einen langwierigen Rechtsstreit (sowie eventuell gar einen Präzedenzfall) zu vermeiden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Studienplatzklage erfolglos bleibt. Einen Versuch ist sie in jedem Fall wert, je nach finanziellen Möglichkeiten und Erfolgsprognose durch den beratenden Anwalt - insbesondere dann, wenn es sich um das ganz persönliche Traumstudium handelt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ausführungen lediglich eine allgemeine Information und keinesfalls eine Rechtsberatung darstellen. Bei Fragen rund um die Studienplatzklage sollte daher in jedem Fall ein Rechtsanwalt konsultiert werden. Passende Adressen finden sich in den Gelben Seiten oder zum Beispiel im Internet.